Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die ein Käufer von TS Trading BV (im Folgenden Tattooland genannt) tätigt und umfassen sämtliche Bedingungen, die sich auf den Verkäufer beziehen, der Güter an den Käufer liefert. Durch das Unterzeichnen oder mit Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tattooland an.

Artikel 1 - UNTERNEHMENSINFORMATION

Name des Unternehmens: TS Trading BV (Tattooland)
Geschäftsadresse: J. Keplerweg 8 - 2408 AC, Alphen aan den Rijn - Niederlande
Telefonnummer: + 31 (0)172 600 255
E-Mail Adresse: info@tattooland.com
Mehrwertsteuer Identifikationsnummer: NL817814577B01
Handelskammer-Nummer: 24412840

Artikel 2 - DEFINITIONEN

2.1          Geltend in diesen Geschäftsbedingungen:
“Käufer” ist die Person, an die der Verkäufer vertraglich festgelegt Güter liefern muss;
“Geschäftsbedingungen” sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) eines Ankaufs, die in diesem Dokument beschrieben werden;
“Vertrag” ist ein Verkaufsvertrag, der sich auf den Verkauf von Gütern von dem Verkäufer an den Käufer bezieht, unter eben diesen Geschäftsbedingungen;
“Güter” sind die Güter, die der Verkäufer an den Käufer liefert, schriftlich bestätigt in der Bestellbestätigung;
“Bestellung” ist ein Ankauf von Seiten des Käufers, der Güter vom Verkäufer erwirbt;
“Bestellbestätigung” ist die schriftliche Bestätigung vom Verkäufer an den Käufer (auch in Form einer E-Mail möglich), die der Käufer nach dem Ankauf erhält und bedeutet, dass der Verkäufer die Bestellung akzeptiert hat;
“Offerte” ist eine Einschätzung der Lieferkosten von Seiten des Verkäufers;
“Verkäufer” ist TS Trading BV (Tattooland), ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen (Mehrwertsteuer Identifikationsnummer: NL817814577B01 Handelskammer-Nummer: 24412840); und
“Mehrwertsteuer” ist der zusätzliche, in dem Preis inbegriffene Wert. Die Mehrwertsteuer entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert, der zu dem Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
2.2          In diesen Geschäftsbedingungen:
2.2.1       Die Überschriften dienen der Identifikation und Ordnung des Textes und sind für die inhaltliche Interpretation der AGBs nicht relevant;
2.2.2       Alles was für Begriffe, die im Singular genannt werden gilt, gilt auch automatisch für die Begriffe im Plural und andersherum;
2.2.3       Wenn eine “Person” genannt wird, schließt das die natürliche Person ein, sowohl als die juristische Person, rechtsfähige und nicht rechtsfähige Körperschaften und juristische sowie nicht juristische Vertreter einer Person, Nachfolger und zulässige Zessionare, und der Begriff “eine Partei” bezieht sich, je nach Kontext, entweder auf den Käufer oder den Verkäufer, und der Begriff “Parteien” bezieht sich auf beide zugleich; und
2.2.4       der Begriff “inbegriffen” hat keine Grenzen, es sei denn er wird außerhalb des Kontext verwendet und “Werktage” sind alle Tage, außer Samstag und Sonntag, sowie alle gesetzlichen, niederländischen Feiertage

Artikel 3 - ANWENDUNG

3.1          Diese Bedingungen sind für jeden Kaufvertrag von Gütern von Seiten des Käufers gültig. Sie ersetzen und haben Vorrang gegenüber eventuellen Bedingungen, die von der Dokumentation des Käufers vorgelegt werden, in der Korrespondenz oder anderswo, oder gegenüber Bedingungen, die durch Handels Gewohnheiten, Praktiken oder Prozeduren impliziert werden.
3.2         Wenn der Käufer die Lieferung der Güter akzeptiert, akzeptiert er auch bedingungslos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3          Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur gültig, wenn sie schriftlich und durch den Direktor oder einen autorisierten Vertreter dessen, unterschrieben ist.

Artikel 4 - VERTRAGSABSCHLUSS

4.1          Eine Offerte vom Verkäufer, formt kein Angebot. Jede Offerte wird mit der Grundlage herausgebracht, dass kein Vertrag zustande kommt, bis zu dem Zeitpunkt zu dem der Verkäufer eine Bestellbestätigung verschickt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor eine Offerte jederzeit, vor der Bestellbestätigung zurück zu ziehen. Jede Offerte ist von dem Ausstelldatum an 30 Tage lang gültig, es sei denn der Verkäufer zieht sie zurück oder passt sie an.
4.2          Jede Bestellung oder Bestellbestätigung von Gütern von Seiten des Käufers gilt als Offerte des Käufers, um Güter zu erwerben, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen.
4.3          Die Bestellbestätigung vom Verkäufer, betreffend die Bestellung des Käufers ist erst dann gültig, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Bestellbestätigung zukommen lässt, die von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist. Der Verkäufer kann die Bestellung jederzeit, bis zum Zeitpunkt des Versands, stornieren und eine Rückzahlung arrangieren.
4.4          Der Käufer muss dafür sorgen, dass die Bestellung korrekt und vollständig ist.

Artikel 5 - DER KÄUFER

5.1          Der Käufer hat folgende Verpflichtungen:
5.1.1       sicherzustellen, dass er sich an die Richtlinien und Anweisungen von dem Fabrikant der Güter hält, betreffend die Lagerung, die Verwendung und, wenn zutreffend, das Testen von Gütern;
5.1.2       das inspizieren der Güter, direkt nach dem Erhalten, um sicher zu stellen, dass Verschlüsse und Versiegelungen sowie Sicherheitsverpackungen während des Lieferprozess nicht beschädigt wurden;
5.1.3       die gesetzlichen Richtlinien und Gesetze, die die Anwendung der Güter betreffen jederzeit zu beachten;
5.1.4       sicherzustellen, dass die Güter dem Zweck und der Verwendung des Käufers entsprechen;
5.1.5       die Zustimmung von allen Individuums zu erfragen, an denen die Güter verwendet werden oder, auch sollten die Güter weiter verkauft werden, darauf hinzuweisen, und vor dem Gebrauch, mögliche Gesundheitsrisiken oder Nebenwirkungen, die Güter haben können, erläutern, und
5.1.6       im Fall von Fragen oder Zweifeln, betreffend die Güter, deren Anwendung, Lagerung und/oder Zusammenstellung, ist der Käufer verpflichtet Kontakt mit dem Fabrikant aufzunehmen. In diesem Fall kann das Unternehmen dem Käufer die Kontaktdaten des Fabrikanten weitergeben.
5.1.7       Der Käufer entschädigt das Unternehmen und stellt es von jeglichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Verlusten und Forderungen frei, die aus jedem Verstoß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Punkt 5 hervorkommen.

Artikel 6 - PREIS

6.1          Sofern es nicht schriftlich von Seiten des Verkäufers oder in der Bestellbestätigung vorliegt, gilt der zu zahlende Betrag für die Güter, der in der Preisliste steht, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Versands angibt. Sollte ein technischer Fehler vorliegen, der die Preise auf der Webseite beeinflusst, wird der Käufer benachrichtigt und gefragt eine zusätzliche Zahlung zu tätigen oder er bekommt den auszugleichenden Betrag zurückerstattet.
6.2          Der Verkäufer kann jederzeit, bis vor dem Versandzeitpunkt der Güter; (a) Rabatte von dem normalen Preis zurückziehen; und/oder (b) Preise anpassen, aufgrund von Inflation, erhöhten Kosten, inklusive Kosten von Gütern, Materialien, Beförderung, Arbeit oder Mehraufwand und die Erhöhung oder Auflegung von extra Kosten von Steuer, Zoll oder anderen Abgaben.
6.3          Sofern nicht anderswo spezifiziert, werden die Mehrwertsteuer und andere Steuer- oder Zollkosten vom Käufer übernommen und alle Kosten und Gebühren, betreffend die Verpackung, das Verladen, Abladen, Beförderung und Versicherung, werden im Preis inbegriffen.

Artikel 7 - ZAHLUNG

7.1          Die Zahlung des Preises der Güter erfolgt im Voraus und vor der Lieferung der Güter, sofern es nicht schriftlich anders abgesprochen ist.
7.2          Zahlungen werden als nicht empfangen angesehen, bis der Verkäufer die verfügbaren Mittel empfangen hat.
7.3          Der Käufer vollstreckt alle Zahlungen, die er vertraglich verschuldet ist, komplett und ohne Abzüge von Abrechnungen, Gegenforderungen, Rabatten, Herabsetzungen oder anderen Beträgen, es sei denn der Käufer hat eine gültigen Gerichtsbeschluss, der ihn befugt den entsprechenden Betrag abzuziehen.
7.4          Der Verkäufer hat das Recht, einen verschuldeten Betrag vom Käufer mit einem Betrag zu verrechnen, den der Verkäufer dem Käufer schuldig ist, auf Grundlage eines Vertrages.
7.5          Alle Zahlungen, die dem Verkäufer vertraglich verschuldet sind, müssen direkt nach Beendigung des Vertrages an diesen verrichtet werden, ungeachtet anderer Bestimmungen.
7.6          Wenn der Käufer einen Betrag, den er dem Verkäufer vertraglich schuldet, nicht bezahlt, hält sich der Verkäufer das Recht vor: (a) die Lieferung von Gütern an den Käufer auszustellen; und/oder (b) Zinsen in der Höhe von fünf Prozent (5%) zu berechnen, zusätzlich zu dem Basislehntarif und der täglichen Zunahm vom Verfalldatum der Zahlung bis zum Empfang des kompletten Betrags vom Verkäufer (inbegriffen der aufgebauten Zinsen), ungeachtet ob das vor oder nach einem gerichtlichen Beschluss der Fall ist.
7.7          Eine Kreditverlängerung, die dem Käufer zugestanden wird, kann jederzeit verändert oder zurückgezogen werden.
7.8          Wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers vor der Lieferung der Güter abnimmt, kann der Verkäufer den vollen Betrag oder Teilzahlungen des Preises vor der Lieferung oder einen Beweis zur Zahlungsfähigkeit des Käufers in einer für den Verkäufer akzeptablen Form fragen.

Artikel 8 - LIEFERUNG

8.1          Liefer- oder Versanddaten, die in einer Offerte, Bestellbestätigung oder anderswo genannt werden, sind geschätzte Daten und haben keinen vertraglichen Effekt. Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht verpflichtet an einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitpunkten zu liefern. Die Lieferzeit ist nicht vertraglich bestimmt und wird das auch durch eventuelle zugeschickte Mitteilungen. Wenn kein Lieferzeitpunkt angegeben ist, erfolgt die Lieferung zu einem angemessenen Zeitpunkt.
8.2          Die Lieferung erfolgt an die Lieferadresse, die in der Bestellbestätigung spezifiziert wurde, sofern es nicht anders von Seiten des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
8.3          Der Käufer ist dafür verantwortlich an dem Lieferort angemessene Gerätschaft und manuelle Arbeit zur Verfügung zu Stellen, die für das Entladen der Güter angemessen sind. Der Käufer ist alleinig für das Entladen der Güter am Lieferort verantwortlich. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für Verlust, Haftung und Kosten, die für den Verkäufer oder Zulieferer anfallen, als Ergebnis des Entlade- und Empfangsprozesses des Käufers beim Entladen oder der Entfernung der Güter von dem Lieferort.
8.4          Wenn nicht anders in diesen Geschäftsbestimmungen beschrieben, ist der Verkäufer nicht verantwortlich, wenn die Lieferung nicht an einem bestimmten Tag erfolgt und eine Verspätung der Lieferung berechtigt den Käufer nicht den Kaufvertrag zu beenden oder davon zurück zu treten, es sei denn die Lieferverspätung überschreitet 60 Tage.
8.5          Sollte der Käufer, aus irgendwelchen Gründen die Lieferung der Güter nicht annehmen können oder versäumt es die nötigen Maßnahmen von seiner Seite zu ergreifen, um die Lieferung zu empfangen oder empfangen zu lassen, kann der Verkäufer den Vertrag direkt beenden, und die Güter nach eigener Einschätzung entsorgen und vom Käufer eventuelle Vergütungen von Verlusten oder anfallenden Kosten zu fragen, die als Folge von der Weigerung oder dem Versagen des Empfangs entstanden sind (inklusive Lagerkosten vom Lieferzeitpunkt an).
8.6          Die Menge der Fracht an Gütern, die vom Verkäufer festgelegt wird, von dem Versand von dem Gelände des Verkäufers ist der gültige Beweis von der Menge der Fracht an Gütern, die der Käufer erhält, sofern der Käufer keinen anderen gegensätzlichen Beweis bringen kann.
8.7          Der Verkäufer kann die Lieferung in einem oder mehreren Teilen senden. Jede einzelne Lieferung wird in Rechnung gebracht und muss bezahlt werden, so wie vertraglich festgelegt. Jeder Lieferung zählt als separater Vertrag und keine Absage oder Beendigung von einem der Verträge, im Bezug auf eine Teillieferung, ermächtigt den Käufer andere Verträge oder Teillieferungen zurückzuweisen oder zu beenden.
8.8          Der Käufer muss die gelieferten Güter direkt nach der Lieferung inspizieren und testen. Dies gilt auch für vor dem Verrichten von jedwelchen Handlungen, Gebrauch, Anpassungen oder anderen Veränderungen an den Gütern. Sollte der Käufer diese nicht gut inspizieren und testen, wie angegeben in Paragraph 8.8, dann ist der Verkäufer, ungeachtet von anderen Bestimmungen nicht verantwortlich dem Käufer gegenüber, betreffend jedwelchen Defekten an den Gütern.

Artikel 9 - RÜCKGABERECHT

9.1          Bestellungen können nur nach dem alleinigen Ermessen des Verkäufers storniert werden, und Güter können nur retourniert werden, wenn eine Anfrage zur Rückgabe vom Verkäufer akzeptiert ist, In diesem Fall wird der Preis für die Güter (wenn bereits bezahlt) zu 90% von dem originellen Rechnungspreis zurückerstattet, oder in dem Fall, dass die Zahlung noch nicht getätigt wurden, bekommt der Käufer mit 10% von dem Betrag erstattet.
9.2          Der Käufer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass bestimmte Güter (inklusive Tattoo Farbe/ Tinte) nicht retourniert werden kann und nicht erstattet wird.
9.3          Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht haftbar, in folgenden Fällen:
9.3.1       Die Lieferung erfolgt nicht, es sei denn, der Käufer informiert den Verkäufer mit einem Anspruch innerhalb von drei Tagen, ausgehend von dem Datum auf der Rechnung des Verkäufers;
9.3.2       Zu wenig Güter werden geliefert, es sei denn, der Käufer informiert den Verkäufer mit einem Anspruch innerhalb von drei Tagen, ausgehend von dem Datum der Erhaltung der Güter;
9.3.3       Kaputte oder fehlende Güter oder kaputte oder fehlende Teile, die im Lieferprozess verloren gegangen und/oder beschädigt wurden (sowohl wenn die Güter von dem Verkäufer selbst transportiert werden oder von einem Transportunternehmen im Auftrag des Verkäufers), es sei denn, der Käufer informiert den Verkäufer mit einem Anspruch innerhalb von drei Tagen, ausgehend von dem Datum des Empfangs der Güter oder dem zu erwartenden Lieferungsdatum, und im Fall eines gerechtfertigten Anspruchs vom Käufer, entsprechend Paragraph 9.3, ist die einzige Entschädigung, die der Käufer erhält und die einzige Verpflichtung, die der Verkäufer hat, die fehlenden Güter auszugleichen oder die nicht gelieferten Güter zu liefern.

Artikel 10 - EIGENTUMSRECHT

10.1          Das Risiko der Güter geht in dem Moment der Lieferung auf den Käufer über. Von dem Moment der Lieferung bis zum Moment in dem das Eigentumsrecht der Güter übertritt zum Käufer in Übereinstimmung 10.1, muss der Käufer die Güter und deren vollstandigen Wert gegen Risikos absichern;
10.2          Ungeachtet der Lieferung und dem Übertragen des Risikos zum Käufer, wird das Eigentumsrecht nicht an den Käufer übertragen bis: (a) alle Güter geliefert sind; und (b) der Verkäufer das folgende komplett erhalten hat (in Form von verfügbaren Zahlungsmitteln): (i) den abgesprochenen Preis der Gütern (zusammen mit eventuell aufgebauten Zinsen); und (ii) alle andere Beträge, die der Käufer dem Verkäufer vertraglich schuldig ist
10.3          Bis das Eigentumsrecht der Güter zum Käufer übergegangen ist, hat der Käufer die Güter in treuhänderischer Verantwortung und wird:
10.3.1       die Güter nicht abtreten (außer als in Übereinstimmung mit Punkt 10.5);
10.3.2       die Güter nicht belasten mit Kosten, Pfand oder Lasten und lagert die Güter (ohne Kosten für den Verkäufer) separat von anderen Gütern vom Verkäufer oder dritten Parteien, so dass sie als Besitz des Verkäufers zu identifizieren sind;
10.3.3       nicht die Verpackung von oder an den Gütern zu zerstören, sie zu verunstalten oder abzudecken;
10.3.4       die Güter in gutem Zustand bewahren;
10.3.5       dem Verkäufer die Information über die Güter zu vollstrecken, die der Verkäufer fragt; und
10.3.6       den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, sollte ein Vertragsbeendigung auftreten, wie in Punkt 13.2 beschrieben
10.4          Der Verkäufer behält sich das Recht vor alle Güter zurückzunehmen oder zu verkaufen, von denen er das Eigentumsrecht hat. Wenn der Verkäufer zustimmt, dass der Besitz der Güter auf den Käufer übergeht und zu anderen Rechten, die der Käufer zusammen mit dem Besitz der Güter hat, verfällt diese Zustimmung, sollte einer der Vorfälle in Punkt 13.2 eintreten.
10.5          Der Käufer erlaubt dem Verkäufer und dessen Vertretern und Angestellten ein unwiderrufliches Recht und eine unwiderrufliche Zustimmung betreffend den Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers, mit oder ohne Fahrzeugen, während der normalen Arbeitszeit, um die Güter, zu denen er noch das Eigentumsrecht besitzt zu inspektieren und/oder zurück zu fordern. Dieses Recht und diese Zustimmung bleibt auch bestehen, wenn ein Vertrag aus welchen Gründen auch immer beendet wird, ohne die aufgebauten Rechte des Verkäufers im Rahmen des Vertrages und sonst wie zu beeinträchtigen.
10.6          Während der Käufer im Besitz von den Güter ist, mit Zustimmung vom Verkäufer (anders nicht), darf der Käufer die Güter oder eventuelle neue Produkte, die mit den Gütern hergestellt werden im Lauf von normalen Unternehmen Arbeiten verkaufen, bevor das Eigentumsrecht zum Käufer übertragen ist, solange folgende Bedingungen erfüllt werden:
10.6.1       der Käufer verkauft die Güter an seinen Kunden als Auftraggeber und der Käufer ist nicht befugt, und wird auch nicht befugt werden, um dem Verkäufer in eine Vertragssituation einzubeziehen mit Haftung gegenüber des neuen Besitzers oder Kunden oder einer anderen Person;
10.6.2       was die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer betrifft, verkauft der Käufer die Güter in einer treuhänderischen Eigenschaft als Vertreter des Verkäufers;
10.6.3       der Käufer behält die treuhänderische Basis für den Verkäufer und einen Teil des Gewinns, der mit dem Betrag übereinstimmt, den der Käufer dem Verkäufer schuldet, und kombiniert diesen Gewinn nicht mit anderen Beträgen und überweist diesen nicht auf einen Bankrechnung mit Soll-Saldo; und
10.6.4       auch wenn eine Kredit Termin mit der Bezahlung von dem Preis der Güter übereinstimmt, wird der Käufer den betreffenden Gewinn vom Verkauf so schnell möglich nach dem Erhalten an den Verkäufer bezahlen.
10.7          Ungeachtet von Punkt 10.1 hat der Verkäufer das Recht : (a) einen Prozess gegen den Käufer einzuleiten, für den Preis der Güter, im Fall einer nicht-Zahlung durch den Käufer nach dem Zahlungsdatum, auch wenn das Eigentumsrecht der Güter nicht an den Käufer übergegangen ist; und (b) durch eine Mitteilung an den Käufer zu einem beliebigen Moment nach der Lieferung des Eigentumsrecht übertragen an den Käufer, eingehend am Datum der Mitteilung.
10.8          Sollte ein Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, beendet werden, bleiben die Rechte des Verkäufers, aufgenommen in den AGBs Punkt 10.1, intakt.

Artikel 11 - GARANTIE

11.1          Der Verkäufer garantiert, dass die Güter zum Lieferzeitpunkt von zufriedenstellender Qualität sind, aber das Unternehmen haftet nicht für den Gebrauch oder das Lagern der Güter von Seiten des Verkäufers, abweichend von wie in der Anleitung der Güter angegeben.
11.2          Wenn der Käufer Gebrauch von der Garantie machen möchte, wie in Punkt 11.1 angegeben, muss der Käufer diese schriftlich beim Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Lieferzeitpunkt der Güter melden. (oder im Fall eines inhärenten Defekts, innerhalb von 30 Tagen, nach Entdeckung dieses Defekts). Im Fall einer validen Anfrage vom Käufer unter den Bedingungen 11.1, muss der Käufer (so möglich) auf eigene Kosten die defekten Güter zum Verkäufer retournieren, sodass der Verkäufer dieses inspizieren kann und sollte der Fall unter die Garantie fallen und vom Verkäufer akzeptiert wird, unter Punkt 11.1, hat der Käufer lediglich Recht auf, und der Verkäufer muss lediglich, je nach Ermessen des Verkäufers, die Güter ersetzen oder reparieren, die kaputt oder defekt sind, oder den Preis der betreffenden Güter erstatten.
11.3          Der Verkäufer informiert den Käufer, wenn möglich, über Garantien, die der Fabrikant der Güter dem Verkäufer gibt.
11.4          Der Verkäufer haftet nicht für eine Garantieverletzung in Punkt 11.1, wenn der Käufer die Güter, nach der Meldung weiterhin verwendet, verändert oder repariert, ohne Zustimmung des Verkäufers.
11.5          All diese Bedingungen, Garantien und Repräsentationen, gesetzlich ausgesprochen oder impliziert, allgemein rechtlich oder anderweitig, betreffend die Güter sind, sofern gesetzlich erlaubt, im Vertrag ausgeschlossen.
11.6          Außer die Punkte 11.7 und 11.8 ist die gesamte Haftung vom Verkäufer gegenüber dem Käufers in diesen AGBs nie höher als der Wert der Bestellung, um die es bei der Haftung geht.
11.7          Nichts in diesen AGBs schließt aus oder limitiert die Haftung des Verkäufers; (a) für einen Tod oder eine persönliche Verletzung, zugefügt durch Nachlässigkeit des Verkäufers; (b) für Betrug oder betrügerische Falschdarstellungen; (c) für alles was illegal für den Verkäufer ist oder der Versuch die Haftbarkeit auszuschließen.
11.8          Der Verkäufer hat keine Verantwortung gegenüber dem Käufer, betreffend: (a) indirekte, zufällige, spezielle, oder konsequantielle Haftung, welcher Art dann auch; (b) Verlust von oder Minderung von Gewinn,( c) Verlust von erwartetem Gewinn; (d) Verlust oder Schaden am Firmenwert; (e) Geschäftsverlust oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten; (f) Verlust von Einnahmen; (g) Verlust oder Schaden am Ruf; oder (h) Verlust von Management Zeit.
11.9          Diese Exklusionen und Einschränkungen, dargelegt in Punkt 11 schließen aus und limitieren jegliche Haftbarkeit des Verkäufers gegenüber dem Käufer, im Bezug auf alle aufkommenden Rechtssachen aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen egal, ob sie in den Vertrag, Schadensersatzrecht (inklusive Fahrlässigkeit), das Brechen von gesetzlicher Pflicht oder anderweitige Sachverhalte betreffen.

Artikel 12 - VERTRAGSBEENDIGUNG

12.1          Während oder zu jedem Zeitpunkt nach dem Auftreten von einem Fall in Punkt 12.2 kann der Verkäufer: (a) Güter in Auslieferung stoppen; (b) zukünftige Lieferungen an den Käufer ausstellen; (c) das Recht unter Punkt 10.1 ausüben; und/oder (d) den Vertrag mit dem Käufer jederzeit beenden, mit Hilfe von schriftlicher Mitteilung an den Käufer.
12.2          Diese Fälle sind:
12.2.2       Der Käufer bricht den Vertrag mit dem Verkäufer; oder
12.2.3       Der Käufer schließt eine Übereinkunft mit oder schließt einen Kompromiss mit seinen Gläubigern, unterzieht sich einer freiwilligen Regel, oder einem Regelungsplan, Insolvenzverwaltung, Geschäftsauflösung, Insolvenz, Liquidation, kann seine Schulden nicht bezahlen oder wird andersweitig insolvent oder bekommt eine Zwangsvollstreckung, Pfändung, wird insolvent oder bankrupt oder irgend ein ähnlicher Prozess oder Fall, ungeachtet ob dieser in Deutschland oder einem anderen Land stattfindet.
12.3          Wenn ein Vertrag aufgrund von Punkt 12 oder Punkt 13.1 beendet wird, werden eventuelle Schulden des Käufers an den Verkäufer sofort fällig und müssen diese unverzüglich bezahlt werden; der Verkäufer wird von eventuellen anderen Verpflichtungen, Güter an den Käufer zu liefern freigestellt, im Rahmen des des betreffende Vertrages.

Artikel 13 - NOTIFIZIERUNGEN

13.1          Eine Vertragsbeendigung unter oder in Zusammenhang mit einem Vertrag muss schriftlich vorliegen und entweder persönlich oder durch einen Kurierdienst oder per Einschreiben zugestellt werden oder per Fax an die andere Partei geschickt, an die zuletzt bekannte Adresse oder Faxnummer.
13.2          Sollte der Beweis des Empfangs der Vertragsbeendigung nicht vorliegen, wird die Kündigung als eingetreten angesehen; (a) wenn die Mitteilung persönlich an die Adresse, wie in 13.1 erklärt, abgeliefert wurde; (b) wenn die Mitteilung als Einschreiben versandt wurde, zwei Werktage nach Abgabe bei einem Postamt (Tag des Versands wird nicht mit gerechnet); oder ( c) die Mitteilung per Fax vor 17:00 Uhr an einem Werktag verschickt worden ist und anders am folgenden Werktag.

Artikel 14 - FORCE MAJEURE

Wenn der Verkäufer verhindert, gehindert oder verzögert wird die Güter, angemessen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzustellen, aufgrund eines Falls, der außerhalb des Einflusses und der Kontrolle des Verkäufers liegt, so wie Terrorismus, Revolten, Ausschreitungen, bürgerliche Unruhen und Militätarktionen, Notstromversorgung von einer Örtlichkeit, lokalen, regionalen oder nationalen Regierungsauthorität, Feuer, Flut, Erdbeben, Strom und andere Naturkatastrophen, Industrielle Aktionen, Streiks und Aussperrungen, Blockierungen und Embargos oder das Versagen oder Verzögerungen in der Stromversorgung, Benzinversorgung, Transport, Zubehör oder Telekommunikationssystemen, Internet oder anderen Gütern und/oder Dienstleistungen (inklusive Materialen von anderen dritten Parteien) ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen: (a) Lieferungen auszustellen, solange die Umstände vorherrschen; (b) hat der Verkäufer nicht ausreichende Vorräte, um seinen Verpflichtungen nach zu kommenen, soll er die bestehenden Vorräte nach eigenem Ermessen unter den Kunden verteilen; oder ( c) jeden Vertrag, den diese Vorkommen betreffen sofort beendigen, ohne dass der Verkäufer haftbar für eventuelle Schäden oder Verluste von Seiten des Käufers ist.

Artikel 15 - ALLGEMEINES

15.1          Sofern nicht anderes in diesen AGBs vermeldet, bildet ein Vertrag (und alle Dokumente, die sich auf diesen beziehen) das gesamte Einvernehmen zwischen den Parteien ab, im Bezug auf den betreffenden Inhalt und ersetzt alle früheren Zusagen, Berichte, Verhandlungen und Absprachen über den betreffenden Inhalt. Parteien vertrauen nicht auf Garantien oder Zusagen, es sei denn, diese sind im Vertrag festgelegt.
15.2          Der Käufer kann keinerlei Rechte, die aus einem Vertrag hervorgehen an andere übertragen, zuweisen oder abtreten, ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer kann einen Vertrag, oder Teile davon jederzeit an eine Person übertragen.
15.3          Sollten die Bedingungen eines Vertrages (oder Teile einer Bedingung), vor Gericht oder von einer Regierungsorganisation mit der richtigen Berechtigung als ungültig oder gegen das Gesetz eingeschätzt werden, bleiben die restlichen Bedingungen geltend. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder ungesetzliche Bedingung des Vertrages gültig, oder durchsetzbar oder gesetzlich korrekt sein sollte, wenn ein Teil davon gelöscht wird, gilt die Bedingungen, dass die Bedingungen durch Änderung(en) von den Parteien anzupassen sind.
15.4          Nichts in einem Vertrag zielt darauf ab, einer Person Rechte zuzuweisen, um Bedingungen in dem Vertrag aufzuzwingen, die diese Person unter dem (Rights of Third Parties) Act 1999 des Vereinigten Königreichs nicht gehabt hätte.
15.5          Wenn der Verkäufer ein Recht, eine Bevollmächtigung oder Rechtsmittel aus dem Vertrag oder Gesetz heraus nicht oder verspätet benutzt, heißt das nicht, dass er davon absieht betreffendes Recht, Genugtuung oder die Bevollmächtigung oder andere Rechte, und Bevollmächtigungen zu gebrauchen.
Wird ein Recht, Bevollmächtigung oder Rechtsmittel aus einem Vertrag nur teilweise gebraucht wird, belämmert das nicht die weitere Bevollmächtigung, das Recht, die Bevollmächtigung oder das Rechtsmittel zu verwenden,
15.6          Alle Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers, bedingt durch einen Vertrag, belämmern keine anderen Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers, ungeachtet ob diese auf diesem Vertrag basiert sind oder nicht.
15.7          Ein Vertrag ist entworfen und wird unter niederländischem Gesetz interpretiert. Lediglich niederländische Gerichtshöfe sind befugt um eventuelle Klagen, Rechtsfragen oder juristische Prozeduren zu behandeln und darüber zu beschließen, und um Streitfälle zu schlichten, die möglich aus einem Vertrag entstehen oder damit zusammenhängen.